Informationen zu unseren Themengebieten
Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung?
Schreiben Sie uns eine E-Mail unter kontakt@niestegge.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
| Mo - Do | 09:00-12:00, 15:00-18:00 |
| Fr | 09:00-12:00 |
| (Telefonzeiten) Termine auch darüber hinaus nach Vereinbarung | |
Seit mehr als 30 Jahren sind wir erfolgreich für unsere Mandanten tätig und unterstützen Sie in vielen Fachgebieten.
1986 wurde die Kanzlei von Herrn Dr. Niestegge gegründet. In nur wenigen Jahren wurden weitere erfahrene Partner aufgenommen, von denen jeder mit seinem Spezialgebiet der Kanzlei ihr heutiges Profil gibt!
Mit der vielfältigen fachlichen Kompetenz unserer Kollegen sowie einem breiten Branchen-Know-how, sind wir in der Lage die Beratung und Betreuung unserer Mandanten in fast allen Rechtsangelegenheiten erfolgreich und effizient zu vertreten und zu optimieren. Im engen Austausch unserer Kollegen untereinander finden wir so Lösungen für besonders komplexe Rechtsprobleme. Das hat den Vorteil, dass Sie unabhängig von Ihrer Anfrage, den Anwalt Ihres Vertrauens ansprechen können. Genau das ist der strategische Vorteil einer Kanzlei unserer Größe mit mehreren Partnern, weshalb wir in vielen Fällen auch als externe Rechtsabteilung tätig sind.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend, persönlich, vor allem aber verständlich, damit Sie jederzeit nachvollziehen können, wie der Stand Ihrer Rechtsangelegenheiten ist. In unserer Kanzlei wird „Klartext“ gesprochen.
Unser vorrangiges Ziel ist es, Ihr Recht beharrlich und mit Nachdruck zu vertreten. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites werden wir offen mit Ihnen besprechen. Im Falle fehlender Erfolgsaussichten werden wir eine konstruktive, pragmatische und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvolle Lösung durch überzeugende Verhandlungen erzielen.
Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung, Erfahrung und Spezialisierung durch den Erwerb von Fachanwaltschaften und Zusatzqualifikationen sind die Grundlagen unseres Erfolges. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir machen uns für Sie stark, damit Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Ihr Recht bekommen. Entgegenstehende Interessen gibt es bei uns nicht.
Um unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung anbieten zu können, arbeiten wir über Rechtsfragen hinaus selbstverständlich im Bedarfsfall mit engen und bewährten Kooperationen, wie z.B. Steuerberatern und Patentanwälten zusammen.
Eine langjährige Kooperation pflegen wir mit den Patentanwälten Kayser und Cobet mit Standorten in Lippstadt, Hamm und Berlin. Und wenn es Ihr Rechtsstreit erfordert, haben wir auch Kontakte mit Anwälten im Ausland, um so auch im Falle internationaler Tätigkeiten Ansprechpartner und Anlaufstelle für Sie zu sein.

Im Arbeitsrecht können Sie sich unserer fachspezifischen Qualifikation anvertrauen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des individuellen Arbeitsvertragsrechts. Können Sie als Arbeitnehmer verlangen, dass Ihnen Ihre verbleibenden Urlaubstage ausgezahlt werden? Können Sie als Arbeitgeber offene Lohnansprüche mit Minusstunden verrechnen?
Und wenn es auch nach vielen Jahren eines guten Arbeitsverhältnisses böse auseinander geht, vertreten wir Ihre Interessen in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Sind Sie als Arbeitnehmer wirksam abgemahnt worden? Welche Folgen hat die Abmahnung? Können Sie als Arbeitgeber die unwirksam ausgesprochene außerordentliche Kündigung wenigstens nachträglich auf eine rechtlich sichere Basis stellen?
Darüber hinaus gestalten und überprüfen wir für Sie Arbeits- und Dienstleistungsverträge – selbstverständlich unter Berücksichtigung etwaiger tarifvertraglicher Bestimmungen. Dabei vertreten wir Ihre Interessen in privatrechtlichen wie auch in öffentlichen Dienstverhältnissen, wobei wir die Besonderheiten des Betriebsverfassungsrechts und des Personalvertretungsrechts im Blick behalten.
Wir entwerfen für Sie Geschäftsführeranstellungsverträge nach Ihren Wünschen im Rahmen des gesetzlich Möglichen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die Stellung von geschäftsführenden Gesellschaftern im Querschnitt zur Sozialversicherungspflicht/Scheinselbstständigkeit.
Auch bei Betriebsübergängen und Unternehmensumstrukturierungen, sind wir beratend und gestaltend an Ihrer Seite und wägen mit Ihnen alle Höhen und Untiefen Ihres Vorhabens ab. Unser Ziel ist es gerade im gestalterischen Bereich, Ihre Bedürfnisse in eine möglichst genaue Passform des rechtlich Möglichen zu gießen.
Auch in den zahlreichen „Nebengebieten“ des Arbeitsrechts, können Sie sich auf unsere Expertise verlassen: Welche Vereinbarungen und Voraussetzungen benötige ich, um eine rechtlich wirksame Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) zu bewerkstelligen? Wie ist mit Arbeitsunfällen umzugehen? Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer gegenüber der Berufsgenossenschaft?

Sind Sie als Architekt für alles verantwortlich, was bei einem Bauvorhaben schief geht? Sie können sich auf uns bei der Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen und auch deren Durchsetzung verlassen. Wir verhandeln vor Vertragsschluss mit Ihren Vertragspartnern über einzelne Klauseln und beraten Sie so, dass Sie wissen, worauf Sie sich im Einzelnen einlassen.
Wir beraten und vertreten Sie in Haftungsfragen zu Bauplanungs- und Bauüberwachungsfehlern und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen – damit Sie nicht für alles verantwortlich gemacht werden können.

Im Bereich des Arzthaftungsrechts beraten und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Fragen bezüglich (fehlgeschlagener) ärztlicher Behandlung - auch und gerade in Arzthaftpflichtangelegenheiten.
Behandlungsfehler, sei es durch das Krankenhaus oder den niedergelassenen Arzt, haben häufig erhebliche Folgen, die einen Schadensersatzanspruch (vermehrte Bedürfnisse) und/oder einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Doch auch aus der Sicht des Behandlers ist die Konfrontation mit Schadensersatzansprüchen oft eine persönlich aufreibende Situation, die über den medizinischen Fachbereich hinausragt.
Sich diesen Situationen in rechtlicher Hinsicht gewachsen zu fühlen, dabei unterstützen wir Sie – von der Sachverhaltsaufklärung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Verteidigung gegen unberechtigte Inanspruchnahme.

Wir beraten und vertreten Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Anforderungen an Sie als Unternehmer sind beträchtlich gestiegen und es bedarf einiger Vorkehrungen, um hier nicht unnötig wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder Schadensersatzansprüchen von betroffenen Privatpersonen ausgesetzt zu sein. Wir gestalten für Sie sämtliche erforderliche Dokumente um Ihren Betrieb datenschutzrechtsfest zu machen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung von Datenschutzerklärungen für Ihren Internetauftritt, Einwilligungsmustern, Betroffeneninformationen, Verarbeitungsverzeichnismustern, Auftragsdatenverarbeitungsverträgen u. v. m.. Wir beraten Sie zu allen Anforderungen an Sie als Verarbeitungsverantwortlichen, insbesondere zur erforderlichen technischen und tatsächlichen Absicherung von Datenverarbeitungsvorgängen, Datenschutz von Beschäftigten und Bewerbern und Umgang mit Datenschutzverstößen. Wir vertreten Ihre Rechte im einstweiligen Rechtsschutz und verteidigen Sie gegen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Für Sie als betroffene Person bringt das Datenschutzrecht ein umfangreiches Schutzniveau über dessen Möglichkeiten wir Sie gerne beraten. Datenschutzverstöße können für Sie und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschneidende Folgen haben. Dagegen anzugehen und Ihre persönliche Integrität insbesondere durch Geltendmachung von Schadensersatz – und Schmerzensgeldansprüchen zu schützen, ist unser Anliegen.

Das Recht des Elternunterhalts (Elternunterhalt und Sozialhilferegress) stellt ein Teilgebiet des Familienrechts dar, das eines fachgebietsübergreifenden Verständnisses zum Sozial(hilfe)recht bedarf. Wir haben den Anspruch, Sie hierzu vielseitig und umfassend zu beraten – für die aktuelle Situation, wie auch für die Zukunft. Als Fall des Verwandtenunterhalts stellt sich für Kinder älter werdender Eltern die Frage: Muss ich für meine Eltern das Pflegeheim bezahlen? Wieviel der Pflege- und Unterbringungskosten muss ich übernehmen? Kann ich die Behörde, die mich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichten will, auf meine besser verdienenden Geschwister verweisen? Es lohnt sich, bei Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger diese konkret zu hinterfragen und überprüfen zu lassen. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Behörde und verteidigen Sie auch gerichtlich gegen unbegründete Ansprüche.
Daneben belastet es viele Eltern, Ihre Kinder dem Risiko der Unterhaltsforderung auszusetzen. Eine Beratung darüber, wie die wirtschaftliche Situation der Eltern in Zukunft zu einer Unterhaltspflicht der Kinder führen kann und ob dies vermieden werden kann, erhalten Sie bei uns.
Auch die Überlegung, Vermögenswerte schenkungsweise auf die Kinder zu übertragen, um beispielsweise eine eigene Immobilie nicht zu verlieren, muss so früh wie möglich angestellt werden. Die Regressansprüche der Behörde, erfolgte Schenkungen vom Beschenkten zurück zu verlangen, können von dieser derzeit über 10 Jahre lang geltend gemacht werden. Der Sozialhilferegress bezieht sich dabei auch auf ererbtes Vermögen und Pflichtteilsansprüche.

Im Bereich des Erbrechts verstehen wir uns als kompetenter Berater in allen Rechtsfragen. Erbrechtliche Angelegenheiten sind so vielfältig und individuell, wie es jede betroffene Person nur sein kann. Die erbrechtlichen Regelungen sind mitunter hochkomplex und entziehen sich daher einem leichten Verständnis. Vererben oder beerbt zu werden, kann jeden treffen und darum sind wir im notariellen Bereich für die Vorsorge Ihres eigenen Erbfalls da. Häufig kommt es aber auch in den besten Familien zu Streit um den Nachlass – wobei es emotional meist hoch hergeht, sodass wir gerne zu einer Versachlichung der Auseinandersetzungen beitragen und Ihre rechtlichen Interessen auf professioneller Ebene geltend machen.
Wir vertreten Sie in allen Fragen des Erb- und Pflichtteilsrechts, informieren Sie über Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft und die besondere Stellung von minderjährigen Erben. Wir führen für Sie sämtliche Verfahren vor den ordentlichen Zivilgerichten, wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter übergangen wurden, wenn keine Einigkeit über die Auseinandersetzung des Nachlasses gefunden werden kann, über Beerdigungskosten und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Insbesondere für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, an der minderjährige Erben beteiligt sind, ist die Erforderlichkeit einer Ergänzungspflegerbestellung und einer familiengerichtlichen Genehmigung zu überprüfen. Andernfalls drohen die Unwirksamkeit von Auseinandersetzungs- und Abschichtungsverträgen.
Wir vertreten Sie auch vor der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Familiengericht und Nachlassgericht) beispielsweise im streitigen Erbscheinsverfahren. Wurde der beantragte Erbschein nicht oder falsch oder der falschen Person erteilt, treten wir dafür ein, dass der Erbschein korrigiert wird und Sie Ihre Rechte daraus geltend machen können.
Auch für erbschaftssteuerrechtliche Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und überprüfen entsprechende Erbschaftssteuerbescheide auf ihre Wirksamkeit hin. Wir beraten Sie über die Höhe von Freibeträgen und weitere Abzugsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber vorgesehen hat.

Im Kernbereich der Familie sieht man sich ungern, aber manchmal notgedrungen rechtlichen Herausforderungen gegenüber.
In Scheidungsangelegenheiten wird es unter Umständen erheblich teurer, wenn Sie sich keinen guten Rat einholen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um Trennung und Ehescheidung. Dazu gehören neben den Fragen nach Ansprüchen auf Trennungs- und Ehegattenunterhalt, die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, Vertretung bei Auseinandersetzungen über das Sorgerecht und den Umgang mit Kindern und Beratung über die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich. Auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung besteht vor den Familiengerichten die anwaltliche Vertretungspflicht. Wir erstellen nach Ihren Vorstellungen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Durch solche Vereinbarungen wird nicht nur das gerichtliche Scheidungsverfahren erheblich verschlankt, sondern kann bereits frühzeitig der Grundstein für ein friedliches Nebeneinander nach der Trennung gelegt werden.
Unterhaltsfragen stellen sich nicht nur gegenüber den eigenen Kindern, sondern auch gegenüber dem getrennten Ehepartner oder auch gegenüber den eigenen Eltern. Ob Unterhaltsansprüche bestehen, ist genau zu überprüfen, wobei Bedürftigkeit auf der einen Seite und Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite anhand diverser Punkte zu beleuchten sind. Dabei spielen insbesondere Einkommen, Vermögen und weitere Unterhaltspflichten des Verpflichteten eine zentrale Rolle. Die Höhe des sodann zu leistenden Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Als „Sonderfall“ des Unterhaltsrechts ist der Unterhalt volljähriger Kinder einzuordnen, die sich im Studium oder in der (Schul-) Ausbildung befinden. Wie hoch ist der monatliche Bedarf eines Auszubildenden oder Studenten? Wie lange sind Eltern verpflichtet, Ihre Kinder finanziell zu unterstützen? Da Unterhaltsansprüche in der Regel den existentiellen finanziellen Bedarf betreffen, führen wir für Sie ein etwa erforderliches gerichtliches Verfahren erst einmal im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, damit Ihre Ansprüche möglichst schnell gesichert werden.
Besonders aufreibend sind Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten bezüglich der eigenen Kinder, Enkelkinder und Geschwister. Die elterliche Sorge betrifft die umfassende Vertretung und Betreuung des Kindes in allen Angelegenheiten. Ihren Anspruch auf Erteilung des Sorgerechts und den Ausschluss des anderen Elternteils vom Sorgerecht, setzen wir nach sorgfältiger Überprüfung und Vorbereitung gerichtlich durch.
Ein Umgangsrecht mit Ihrem Kind, Enkel oder Geschwisterteil steht Ihnen gesetzlich zu. Ob ein Umgang dem Wohl des Kindes dient, so wie es das Gesetz voraussetzt, ist aber häufig eine komplizierte Angelegenheit, bei der die Beteiligten nicht selten an ihre persönlichen Grenzen geraten. Wir beraten Sie über Ihre umgangsrechtliche Situation umfassend und setzen Ihre Interessen falls nötig auch gerichtlich durch.
Ob Ihr Kind wirklich Ihr Kind ist, klären wir für Sie im Rahmen des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens oder fechten die Vaterschaft an. Wir führen für Sie selbstverständlich auch das Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung.
Ob Trennung, Umgangsregelungen oder Vermögensauseinandersetzung: Wir beraten Sie auch in allen rechtlichen Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
In Adoptionsfragen beraten wir Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie während des gesamten Adoptionsverfahrens.
Wir überprüfen für Sie die Notwendigkeit eines Ehevertrags und erstellen Ihnen Verträge, die auf Ihre konkreten persönlichen und wirtschaftlichen (unternehmerischen) Bedürfnisse angepasst sind.
Ebenso vertreten wir Sie und Ihre Interessen in eiligen Angelegenheiten im einstweiligen Rechtsschutz auch bei Wohnungszuweisungen und im Gewaltschutz. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen der gesetzliche Schutz auch zugutekommt.

So vielfältig das Gesellschaftsrecht ist, so umfassend ist unsere Beratung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei stehen wir Ihnen – je nach Bedarf – als Anwalt oder als Notar zur Verfügung. Welche Rolle wir für Sie spielen, legen wir dabei zu Beginn unserer Tätigkeit gemeinsam fest.
Wir gehen mit Ihnen Ihr Vorhaben und Ihr Unternehmen durch, entscheiden gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater die Frage der richtigen Rechtsform und gestalten einen Gesellschaftsvertrag, der Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten, Ihren personellen Strukturen und Ihrem gewünschten Haftungsumfang entspricht. Auch gehen wir bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen Risiken im unternehmerischen und privaten Bereich gemeinsam durch und zeigen Ihnen Lösungen für diese Risiken auf.
Wir beraten und vertreten Sie in allen gesellschaftsinternen Fragen, insbesondere in Fragen der Organ- bzw. Geschäftsführerhaftung oder bei Gesellschafterstreitigkeiten. Bei Auseinandersetzungen hilft Ihnen unsere gesellschaftsrechtliche Expertise, weil wir das Kleingedruckte des Gesellschaftsvertrags nicht nur lesen, sondern auch in seiner Tragweite verstehen und nutzen können.
Damit es erst gar nicht zu Streit kommt, entwerfen wir für Sie Geschäftsführeranstellungsverträge nach Ihren Wünschen im Rahmen des gesetzlich Möglichen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die Stellung von geschäftsführenden Gesellschaftern im Querschnitt zur Sozialversicherungspflicht/Scheinselbstständigkeit.
Sie möchten ein Unternehmen oder Unternehmensanteil kaufen oder verkaufen? Wir beraten Sie, ob für Ihren Fall der Kauf eher als „Share Deal“ oder ein „Asset Deal“ gestaltet werden sollte. Beim Share Deal erwerben Sie als Käufer vom Verkäufer die einzelnen Anteile der zum Verkauf stehenden Gesellschaft und damit im Ergebnis eine wirtschaftliche Gesamtheit. Bei einem Asset Deal muss die Übertragung jedes zu übertragenden Wirtschaftsguts einzeln kaufvertraglich geregelt werden. Vor allem Fragen der Haftung und der Risikoverteilung sind dabei von Bedeutung, denn egal ob als Käufer oder Verkäufer, nach Abschluss des Vertrages möchten Sie keine unerwarteten Überraschungen erleben, wenn sich das Unternehmen nicht als das herausstellt, was Sie sich vorgestellt haben.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die Gebiete der technischen Schutzrechte und des Wettbewerbsrechts. Technische Schutzrechte sollen Ihre Erfindung vor Kopien und Ideendiebstahl schützen. Das Patent ist das bekannteste der technischen Schutzrechte. Aber wie erreichen Sie den Schutz Ihrer Idee? Welches Schutzrecht passt zu Ihrer Erfindung? Wir beraten Sie über das für Ihre Idee passende Schutzrecht und begleiten die Anmeldung von Patenten, Geschmacksmustern, Marken und Designs.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes profitieren Sie von unserer engen Kooperation mit der Patentanwaltskanzlei Kayser und Cobet. Während wir Sie rechtlich beraten und vertreten, steht Ihnen auf Wunsch unser Kooperationspartner für die Beurteilung der technischen Seite der Medaille (bspw. ob die Verletzung eines Geschmacksmusters vorliegt oder nicht) zur Verfügung. Diese Möglichkeit bringt Ihnen sowohl einen zeitlichen als auch einen fachlichen Vorteil.
Das Urheberrecht schützt Ihre Werke vor rechtslosem Gebrauch und Verteilung. Doch auch die oft mannigfaltigen Abmahnungen im Urheberrecht entbehren nicht selten jeder rechtlichen Grundlage. Wir setzen uns für die Abwehr von Ansprüchen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen (z. B. bei Herunterladen von MP3 oder Bildern) ein, sodass große Medienkonzerne Sie nicht mit hohen Schadensersatzforderungen und Behauptungen in die Knie zwingen. Nicht selten kann in diesen Angelegenheiten durch sachlich geführte Verhandlungen ein sinnvolles Ergebnis herbeigeführt werden.
Das Wettbewerbsrecht trifft jeden Unternehmer – mitunter hart. Kostspielige Abmahnungen, hohe Rechtsanwaltskosten und schmerzhafte einstweilige Verfügungen bedürfen einer rechtlichen Expertise, die für Ihre Rechtsposition den wirtschaftlichsten Weg aufzeigt. Besteht überhaupt ein Konkurrenzverhältnis zum Abmahnenden? Liegt tatsächlich ein abmahnfähiger Verstoß vor? Wie umgehen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Wir beraten Sie umfänglich über Ihre rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten und bieten Hilfe bei der Vermeidung zukünftiger Verstöße (beispielsweise durch Gestaltung aktueller allgemeiner Geschäftsbedingungen).

Im Handelsrecht verstehen wir uns als Ihre Interessenvertreter und Berater für alle Fragen in außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Vorgängen.
Wir gestalten Verträge über das Verhältnis zwischen Handelsunternehmen und Handelsvertretern und beraten und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen über einen geschlossenen Handelsvertretervertrag. Wofür haftet der Handelsvertreter? Für welche Tätigkeit steht dem Handelsvertreter eine Provision zu? Löst jeder Geschäftsabschluss die Provision aus? Worin unterscheidet sich der Handelsvertreter vom Handelsmakler und Kommissionär? Ebenso gestalten wir für Ihr Unternehmen Beraterverträge und setzen Ansprüche daraus auch gerichtlich für Sie durch bzw. verteidigen Sie gegen etwaige Inanspruchnahme.
Das Sonderkaufrecht der Kaufleute ist für uns keine Fremdsprache. Das Zustandekommen eines Vertrags und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien weicht unter Kaufleuten gegebenenfalls erheblich von dem im BGB geregelten Kaufvertrag ab. Wir prüfen die Anwendbarkeit der handelsrechtlichen Sonderregelungen auf Ihre Angelegenheiten und nutzen unsere Expertise zu Ihrem Vorteil.
Darüber hinaus gestalten wir für Sie zur Vermeidung böser Überraschungen und zur Durchsetzung Ihrer Interessen in nicht vermeidbaren Auseinandersetzungen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), und Rahmenlieferverträge.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatzforderungen wegen Verzugs und jeden erdenklichen Ansprüchen, die sich aus Ihren Vertragsverhältnissen ergeben.

Für uns ist das Internet kein Neuland, sondern tägliches Wirkungsfeld, mit dem wir uns gerade auch aus rechtlicher Hinsicht auseinandersetzen. Online-Vertragsschlüsse und insbesondere Abwicklungen von Kauf-, aber auch Dienstverträgen über das Internet bedürfen einer speziellen Überprüfung, die die Besonderheiten des Fernabsatzverkehrs im Blick behält. Als Unternehmer, der sich online bewegt, sind an Sie hohe Anforderungen bezüglich Ihrer AGB, des Datenschutzes, der Verbraucherrechte und vieles mehr gestellt. Wir erörtern mit Ihnen bis ins Detail Ihre Vorstellungen für einen Online-Handel und gestalten die dafür erforderlichen Erklärungen und Bedingungen im Bereich des rechtlich Möglichen nach Ihren Bedürfnissen.
Das IT-Recht umfasst darüber hinaus alle Fragen des Software- und Lizenzrechts. Wir gestalten und überprüfen Softwareverträge, wofür eine rechtliche Expertise unabdingbar ist. Softwareverträge beinhalten regelmäßig Elemente verschiedenster Vertragstypen wie beispielsweise den Dienstleistungsvertrag, den Werkvertrag und den Kaufvertrag – um nur die Haupttypen zu benennen. Dabei bringt jeder Vertragstyp eigene Rechte und Pflichten mit sich, die es auseinander zu halten gilt, damit Ihre Software durch die richtige Vertragsgestaltung optimal vermarktet und gegen Missbrauch geschützt werden kann.

Sie sparen Geld, Sie sparen Zeit, Sie sparen Nerven - Sie erhalten eine Lösung, die wirklich trägt
Je persönlicher desto schlimmer, desto einscheidender und verletzender sind Auseinandersetzungen. Besonders die intimen, familieninternen Themen möchte eigentlich niemand freiwillig vor Gericht verhandeln. Aber die Angelegenheiten schaukeln sich immer weiter hoch, die Wahrnehmung verengt sich und man sieht keine andere Möglichkeit, als seine:n (Ehe-) Partner:in, seine Eltern oder Geschwister zu verklagen, um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Man hofft auf Gerechtigkeit, Klarstellungen - und steuert in einen (manchmal jahre-) langen Prozess, der viel Geld kostet und viele weitere Verletzungen mit sich bringt. Auch das Gericht dringt allzu oft auf eine Einigung. Nicht selten wird nach langem Streit innerhalb einer Stunde bei Gericht ein Vergleich geschlossen. Und man fragt sich berechtigt: Hätten wir dazu den langen Streit und das Gericht gebraucht?
Die außergerichtliche Konfliktbeilegung oder auch Mediation setzt vorher an. An einem Punkt, an dem die Beteiligten noch in der Lage sind jedenfalls mit einer Mittelsperson sich in einem Raum zu befinden und willens sind, sich auf lösungsorientiere Gespräche einzulassen. Mediation ist keine Therapie und auch keine Hilfe zur Wiederherstellung zerrütteter Beziehungen. Die Konfliktbeilegung fokussiert sich auf das zu klärende Thema und konzentriert sich auf die Sachfragen unter Einbeziehung der beiderseitigen Motive und Interessen. Dies herauszuarbeiten ist bereits der erste Schritt in Richtung Lösung. Das Ziel ist die Erarbeitung einer Lösung, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Die genaue Gestaltung des Mediationsprozesses besprechen wir in einem ersten gemeinsamen Gespräch. Sie ist immer auch abhängig von den Beteiligten und von den Konfliktthemen. Die anwaltliche Mediation garantiert Vertraulichkeit und rechtliche Kompetenz. Letzteres eröffnet den Horizont zu allen Lösungsmöglichkeiten, die juristisch erarbeitet werden können bis hin - wenn gewünscht - zu einem notariellen Vertragsschluss, der den Beteiligten die gleiche Rechtssicherheit gibt, wie ein gerichtliches Urteil.


Das gesetzliche Mietrecht ist zuvorderst ein Mieterschutzrecht, um den Mieter im Verhältnis zum wirtschaftlich meist stärkeren Vermieter zu schützen. Dem Vermieter sollen durch Kündigungsvorschriften und formelle Anforderungen Grenzen dahingehend gezogen werden, dass der Mieter nicht ohne Hemmschwelle sein Heim verlieren kann. So jedenfalls im Privatmietrecht, während im Gewerbemietrecht wesentlich mehr Verhandlungsspielraum auch zu Lasten des Mieters besteht. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts. Zur Vorbereitung eines persönlichen Gesprächs empfehlen wir von unserer Checkliste Mietrecht Kenntnis zu nehmen und die dort aufgeführten Unterlagen - soweit vorhanden - mitzubringen bzw. bereitzuhalten.
Wir überprüfen Ihre Mietverträge auf unzulässige Klauseln und erstellen Ihnen einen (gewerblichen) Mietvertrag, der im Rahmen des gesetzlich Möglichen genauestens auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist.
Über Kündigung und Räumung von Wohnraum und Gewerbeflächen können mitunter lange und kostspielige Gerichtsverfahren geführt werden. Wir vertreten Ihre Interessen und setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden. Auch außergerichtlich setzen wir uns mit Ihrem Vertragspartner über Mietminderungen und offene Mietforderungen auseinander. Wann muss ich dem Mieter die Kaution zurückzahlen? Kann ich die Kaution mit offener Miete verrechnen? Welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen nach Beendigung des Mietverhältnisses? In welcher Höhe berechtigt ein bestimmter Mangel zur Minderung der Miete und ab wann? Wenn diese Fragen außergerichtlich nicht für beide Vertragsparteien befriedigend beantwortet werden können, steht auch hier der gerichtliche Weg offen. Und wenn es schnell gehen muss, beschreiten wir den Weg des einstweiligen Rechtsschutzes damit Ihr wirtschaftlicher Schaden nicht durch ein langes Gerichtsverfahren weiter erhöht wird.
Der Bau der eigenen vier Wände bringt häufig unvorhergesehene Schwierigkeiten mit sich. Wir begleiten Sie durch Ihre Bauphase von der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen vor deren Abschluss, über die Verhandlung von einzelnen Vertragsklauseln bis hin zur Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
„Kein Bauvorhaben ist mangelfrei“ – Risse und Feuchtigkeit im Gemäuer, nicht fertig ausgeführte Restarbeiten, Untätigkeit von Fachbetrieben. Neben den kalkulierten Kosten für Ihr Bauvorhaben entstehen somit hohe Zusatz- und Folgekosten, die ohne rechtzeitiges Einschreiten und die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten die Finanzierbarkeit Ihres Plans gefährden. Wir vertreten Ihre Interessen und Rechte auf Augenhöhe mit den Bauunternehmern, Kreditinstituten und Versicherungen.
Für Bauunternehmen und Bauträger sind wir der professionelle Ansprechpartner für die Durchsetzung von Werklohnansprüchen. Unberechtigten Mängelrügen gehen wir auf den Grund, vertreten Ihre Rechte und verteidigen das Ansehen Ihres Unternehmens.

Im Sozialrecht liegen unsere Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte in den Bereichen des Schwerbehindertenrechts, der Erwerbsminderungsrente und bei Fragen rund um die Sozialversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit.
Bereits die Beantragung von teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente ist komplex und aufwändig. Wir helfen Ihnen, den Antrag gegenüber dem Rententräger so zu gestalten, dass er nach Möglichkeit die besten Erfolgsaussichten hat und haben damit dann auch bereits eine gute Grundlage für ein weiteres gerichtliches Vorgehen gelegt, falls dies erforderlich wird. Aber auch, wenn Sie den Antrag selbst bereits gestellt und eine Ablehnung in den Händen halten sollten, vertreten wir Ihre Interessen. Wir verstehen uns darauf, genau herauszuarbeiten, wo Ihre individuelle Einschränkung liegt und wie sehr Sie diese in Ihrem (Berufs-) Alltag beeinträchtigt. Dafür halten wir auch Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten und denken kreativ über den Tellerrand, um Ihren Bedarf im Rahmen des rechtlich Möglichen abzudecken.
Der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit trifft nicht nur hart, sondern bringt regelmäßig erhebliche Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen mit sich, die die wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Wir beraten Sie dazu, ob Sie sich in einer möglichen Grauzone zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit befinden und führen für Sie das Clearingverfahren beim Rentenversicherungsträger durch, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Darüber hinaus erstreiten wir Ihren Status auch vor den Sozialgerichten, sollte die Rentenversicherung Ihren Status rechtswidrig fehlerhaft festlegen. Dabei stehen wir in enger Kooperation mit Steuerberaterbüros, um für Sie das Optimum an umfassender Beratung zu leisten.
Im Schwerbehindertenrecht führen wir für Sie sowohl das außergerichtliche Verwaltungsverfahren wie auch das sozialgerichtliche Verfahren. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ärzten und Kliniken und beraten Sie umfassend über Ihre Erfolgsaussichten hinsichtlich der Erlangung eines Schwerbehindertenstatus. Die oft zu niedrige Einordnung Ihres Behinderungsgrads durch die Behörden greifen wir gerichtlich an und begleiten Sie durch das ganze Verfahren.
Das Steuerrecht stellt mit seinen vielen Einzelgesetzen und verschachtelten Regelungen regelmäßig einen undurchdringlichen Dschungel für den Steuerpflichtigen dar. Dementsprechend ratlos sieht man sich – ob als Privatmensch oder Unternehmen – Forderungen des Finanzamts gegenüber.
Wir überprüfen Steuerbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit hin und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzbehörde und durch alle finanzgerichtlichen Instanzen.
Auch hier ist es aber unser Bestreben, in allen Rechtsbereichen – vor allem dem Gesellschaftsrecht und Erbrecht – steuerrechtliche Fallen von Anfang an aufzudecken und unnötige Steuer zu vermeiden, indem wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater diese Untiefen aufdecken und für Sie umschiffen.

„Wenn´s kracht und blitzt“ sind wir Ihr Ansprechpartner in der Region für eine Interessenvertretung auf höchstem Niveau.
Wir übernehmen für Sie die Unfallschadenregulierung, ganz gleich ob kleiner Kratzer oder großer Schaden an Mensch und Mobil.
Ein Verkehrsunfall ist nicht nur ärgerlich, sondern immer auch mit einem organisatorischen und finanziellen Folgeaufwand verknüpft – im schlimmsten Fall mit einem Personenschaden. Letzterer bringt rechtliche Fragen über einen Haushaltsführungsschaden oder die Berechtigung auf Rentenleistungen mit sich. Auf Augenhöhe vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung. Auch die Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Ihres Vertrauens ist für uns selbstverständlich.
Vorbereitend können Sie unseren Unfallfragebogen ausfüllen und zum Besprechungstermin mitbringen. Selbstverständlich können die Umstände des Unfalls aber auch im persönlichen Beratungsgespräch aufgenommen werden. Einen Unfallschaden können Sie uns auch über die Plattform "Schadenfix" übermitteln. Wir kommen sodann kurzfristig auf Sie zu.
Auch ohne jegliche Unfallsituation macht der Wagen manchmal schlapp. Reparaturrechnungen von KFZ-Werkstätten nehmen wir auf Ihren Wunsch genau unter die Lupe. Auch vertreten wir Ihre Interessen als Autohaus/Werkstatt im Bereich des Forderungseinzugs und Inkasso.
Ebenso kann das kürzlich gekaufte Fahrzeug mangelhaft sein, so dass wir für Sie prüfen, welche Gewährleistungs- oder Garantierechte Sie geltend machen können. Nacherfüllung? Rücktritt vom Kaufvertrag? Liegt womöglich eine arglistige Täuschung des Verkäufers vor? Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihren Vertragspartnern und setzen diese nötigenfalls auch gerichtlich durch.
Das Verkehrsstrafrecht bringt rechtliche Untiefen mit sich, bei denen eine Überprüfung und Vertretung durch den Spezialisten anzuraten ist. Wir beraten und verteidigen Sie bei Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Trunkenheit und Betäubungsmittelkonsum im Verkehr und gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. Auch bei Vorwürfen gegenüber Berufskraftfahrern und Fuhrparkverantwortlichen, verteidigen wir Ihre Rechte durch alle Instanzen.
Darüber hinaus können Sie auf uns zählen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr vorgeworfen wird. Zu schnell gefahren? Abstand nicht eingehalten? Falsch überholt oder die rote Ampel überfahren?
Es drohen bei Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten „nicht nur“ Geldbußen und Geld – oder gar Haftstrafen – besonders empfindlich trifft, nicht nur Berufskraftfahrer, meistens die Verhängung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Liegt Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid vor? Das können Sie uns auch auf dem "kurzen Weg" über die Plattform Schadenfix mitteilen. Wir kommen dann schnellstmöglich auf Sie zu.
Auch die Nichtbeachtung von Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr wie die Einhaltung von Lenkzeiten, Pausen- und Ruhezeiten werden durch die Behörden streng geahndet. Es drohen bei Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten „nicht nur“ Geldbußen und Geld – oder gar Haftstrafen – besonders empfindlich trifft, nicht nur Berufskraftfahrer, meistens die Verhängung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Sollten Sie dennoch um eine Fahrerlaubnisentziehung nicht herum gekommen sein, treten wir auch im Verkehrsverwaltungsverfahren für Sie auf und machen uns für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stark. Wir beraten Sie in Zulassungsfragen hinsichtlich Ihres Fahrzeugs (PKW/LKW/Pick-Up), bei der Umsetzung von Fahrtenbuchauflagen und auch in dem Fall, dass bei Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU oder auch Idiotentest) anstehen sollte.
Fragen der Ladungssicherung im Privat- wie im Güterverkehr werden allzu oft aufgrund von Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit hintangestellt – mit einschneidenden Folgen für Fahrzeugführer und Mitfahrer, wenn die Ladung bei starker Bremsung oder im Unfallzusammenhang unkontrolliert durch das Fahrzeug „fliegt“. Für den Halter des Fahrzeugs und den Disponenten des Unternehmens kann die ungesicherte Ladung finanzielle Folgen haben, aber auch einen Punkteeintrag mit sich bringen. Für diese Ordnungswidrigkeit werden regelmäßig alle Beteiligten gleichermaßen zur Verantwortung gezogen.
In diesen Fragen und auch im Bereich des allgemeinen Transportrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, sowohl zur Vermeidung als auch zur Regulierung von Schäden und Verstößen.

Für Fragen im weiten Rechtsgebiet der Versicherungen, sind Sie bei uns in guten Händen. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei Problemen mit Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, Haftpflichtversicherung, Ihrer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung. Wir überprüfen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und setzen uns für Ihre Rechte ein. Auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nehmen wir auf Ihren Wunsch den Kontakt auf und setzen uns wenn nötig mit dieser dahingehend auseinander, dass eine Ihnen zustehende Kostenübernahme auch erfolgt.

Im Verwaltungsrecht sind wir insbesondere in den Bereichen des öffentlichen Baurechts, des Erschließungs – und Beitragsrechts und des Beamtenrechts Ihr Ansprechpartner.
Bei der Genehmigung eines Bauvorhabens setzen wir Ihre Planungen gegenüber der Behörde durch oder wehren eine beeinträchtigende Nachbarbebauung ab. In Ihrem Interesse überprüfen wir die Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen und Satzungen. Der Bebauungsplan schafft Fakten, die unangegriffen für Ihre eigenen auch späteren Vorhaben erhebliche Relevanz haben können. Nach nur einem Jahr ist der Bebauungsplan bestandskräftig – eine Änderung ist danach zwar möglich, einen Anspruch auf die Änderung haben Sie jedoch nicht. Darum gilt es sich früh und umfassend beraten zu lassen, damit Sie sich nicht den Gegebenheiten beugen müssen.
Im Erschließungs- und Beitragsrecht profitieren Sie von unserer Ortskenntnis über die Region. Wohnen Sie in einer Anlieger- oder Durchfahrtsstraße und welche Bedeutung hat diese Unterscheidung? Wer legt das fest? Wir überprüfen, ob und inwieweit die Stadt/Gemeinde Ihnen als Anlieger Kosten zur Sanierung Ihrer Straße auferlegen darf und helfen Ihnen bei einer unberechtigten Inanspruchnahme.
Im Beamtenrecht (Beamtenrecht) erhalten Sie von uns eine umfassende Beratung und gerichtliche Vertretung. Seien es Fragen zur Höhe Ihrer Besoldung und der Einordnung in die zutreffende Besoldungsstufe oder Ärgernisse bei ausbleibender Beförderung (Konkurrentenklage) – wir überprüfen Ihr Anliegen und geben Ihnen eine verlässliche rechtliche Beurteilung Ihrer Situation und Möglichkeiten. Fehlerhafte oder gar diskriminierende Beurteilungen greifen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln an und setzen uns dafür ein, dass Ihre Arbeit auch in der Bewertung wertgeschätzt wird. Sollten Sie sich doch einmal entgegen einer Weisung verhalten haben, vertreten wir Sie bei der Abwehr rechtswidriger Disziplinarmaßnahmen.

Wir verstehen Wirtschaftsrecht und sind für Sie als Unternehmer Ihr regionaler Ansprechpartner für alle Rechtsfragen in und um Ihr Unternehmen. Dafür, dass rechtliche Probleme Ihren Betrieb weder belasten, Personal binden noch unnötig hohe Kosten verursachen, setzen wir uns ein. Wir beraten Sie in Fragen der Produktsicherheit und der Produkthaftung (Produktsicherheit und Produkthaftung) und vertreten Ihre Interessen durch alle Instanzen. Bei sinkender Zahlungsmoral Ihrer Vertragspartner nehmen wir Ihnen das Forderungsmanagement und den Forderungseinzug (Forderungsmanagement) ab – dies immer mit Blick auf Ihr Interesse, Geschäftsbeziehungen und Vertrauensverhältnisse möglichst nicht nachhaltig zu schädigen und dennoch Ihre Ansprüche zu verwirklichen.
Zur Vermeidung böser Überraschungen und zur Durchsetzung Ihrer Interessen in nicht vermeidbaren Auseinandersetzungen gestalten wir für Sie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (allgemeine Geschäftsbedingungen), Lieferantenverträge, Vermarktungs – und Vertriebsverträge sowie gewerbliche Mietverträge. Dabei liegt unser Fokus auf der individuellen Verwirklichung Ihrer Unternehmensinteressen. Bei uns erhalten Sie keinen Vertrag von der Stange, der viel zu viel, von Ihrer Situation aber nur einen marginalen Anteil regelt. Wir haben an uns den Anspruch, die wichtigen Kleinigkeiten bis ins Detail zu Ihrem Vorteil im Vertragswerk einzubauen, sodass es „Ihr“ Vertrag ist. Dabei verstehen wir uns sowohl auf die Gestaltung von Unternehmensverträgen (B2B), als auch von Verbraucherverträgen (B2C) und Privatverträgen (C2C).

Der Notar ist befugt, Unterschriften und Dokumente zu beglaubigen, wie in etwa Zeugnisse und sonstige Urkunden. Mit der Beglaubigung wird die Richtigkeit der Unterschrift oder Kopie im Vergleich zum Original öffentlich bescheinigt. Damit werden die gesetzlichen Formerfordernisse für die Vorlage bestimmter Dokumente im Rechtsverkehr erfüllt.

Der Notar berät Sie bei der Gestaltung und Abfassung von Testamenten und Erbverträgen sowie erbrechtlichen Vereinbarungen. Darüber hinaus kann es auch notwendig sein, bereits bestehende Testamente und/oder Erbverträge zu ändern und zu überarbeiten. Die Gestaltung eines Testamentes oder Erbvertrages ist immer für Sie und Ihre Situation persönlich zugeschnitten. Um die Besprechung Ihrer Situation auch für den Notar zu erleichtern, freuen wir uns über Daten vorab, für die es eine Checkliste gibt. Natürlich nehmen wir auch gern Ihre Daten persönlich bei uns im Büro auf.
Im Rahmen der Erbfallabwicklung beurkundet der Notar den Erbscheinsantrag.
Darüber hinaus bedarf es für den Vertrag über die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft regelmäßig einer notariellen Beurkundung. Auch dazu ist der Notar Ihr richtiger Ansprechpartner.

Der Notar berät und begleitet Sie bei dem Abschluss unterschiedlicher Eheverträge, beispielsweise beim Wechsel des Güterstands in die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Insbesondere im unternehmerischen Bereich sind Regelungen auch für den privaten Bereich – hier der Ehevertrag – zu empfehlen. Dazu berät Sie der Notar.
Um die Besprechung Ihrer Situation auch für den Notar zu erleichtern, freuen wir uns über Daten vorab, für die es eine Checkliste gibt. Natürlich nehmen wir auch gern Ihre Daten persönlich bei uns im Büro auf.

Der Notar berät Sie bei der Gründung von Gesellschaften. Bei der Gründung von GmbHs ist eine Beurkundung zwingend vorgegeben. Bei den anderen Gesellschaftsformen müssen in der Regel Anmeldungen zum Handelsregister vollzogen werden. Dazu berät Sie der Notar hinsichtlich der Auswahl der richtigen Rechtsform – zumeist gemeinsam mit dem Steuerberater. Des Weiteren berät Sie der Notar umfassend über den Inhalt von Gesellschaftsverträgen und Satzungen. Auch für die Gründung einer GmbH gibt es vorab eine Checkliste, so dass wir dann ein erstes Gespräch schon auf einer erstellten Grundlage führen können. Alternativ steht Ihnen der Notar auch gerne für einen ersten persönlichen Besprechungstermin zur Verfügung.
In der Regel wird bei der Gründung einer Gesellschaft auch ein weiterer Hinweis für die Vorsorge als Unternehmer gegeben, so die Vorsorge im privaten Bereich wie ehevertragliche Regelungen, Vorsorgevollmachten und erbrechtliche Regelungen.
Der Notar berät Sie – auch gemeinsam mit dem Steuerberater – im Falle der Umstrukturierung eines Unternehmens. Hier geht es um die unterschiedlichen Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz, so die Verschmelzung, Spaltung oder den Formwechsel von Unternehmen. Auch Umstrukturierungsmaßnahmen außerhalb des Umwandlungsgesetzes können besprochen werden, um eine optimierte Struktur des Unternehmens zu erreichen oder z.B. eine Unternehmensnachfolge vorzubereiten oder ein zunächst als Einzelunternehmen oder GbR gegründetes Unternehmen ohne steuerlichen Unfall in eine GmbH zu überführen.
Auch im Rahmen der Liquidation einer Gesellschaft sind unterschiedliche notarielle Vorgänge notwendig. Auch dazu berät Sie der Notar bei der Fassung der dementsprechenden Beschlüsse, der Anmeldung zum Handelsregister und der notwendigen Veröffentlichung.
Die Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge besteht in der Herstellung einer nachfolgetauglichen Struktur des Unternehmens. In dem Zusammenhang werden dann konkrete Übertragungsverträge vorbereitet und besprochen. Auch hier geht es zumeist darum, eine steuerrechtlich optimierte Gestaltung zu erreichen.
Im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge sind jedoch auch weitere Aspekte – insbesondere des Erbrechts – zu berücksichtigen. So gilt es, Abfindungsregelungen und Vereinbarungen mit weichenden Erben zu treffen und auch für die „Wechselfälle des Lebens“ Vorsorge zu treffen.
Alternativ zur Unternehmensnachfolge kommt der Unternehmensverkauf in Betracht. Auch hier ist der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich, jedenfalls dann, wenn auch ein GmbH-Anteil vorhanden ist. Der Notar berät Sie hier hinsichtlich der grundsätzlichen Struktur und dem Aufbau eines entsprechenden Vertrages. In der Regel sind hier jedoch weitere rechtsanwaltliche und steuerliche Berater erforderlich, da auch die inhaltlichen Angaben geprüft werden müssen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Vorbereitung entsprechender Verträge sowie die Prüfung und die Verhandlung in der Regel einiges an Zeit in Anspruch nehmen.
Bei dem Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke/Häuser (Immobilienkauf) oder Kaufverträgen über Eigentumswohnungen ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient insbesondere dem Schutz der Beteiligten vor übereilter Verfügung über hohe wirtschaftliche Werte, aber auch einer richtigen Gestaltung, die alle Elemente des Geschäfts berücksichtigt. Der Notar ist hier Ihr Ansprechpartner und begleitet Sie bei dem Verkauf oder dem Kauf einer Immobilie. Der Notar wird Ihnen, nachdem Sie die Checkliste mit den notwendigen Daten ausgefüllt an uns übersandt haben, zeitnah einen Entwurf des Vertrags übermitteln. Natürlich können Sie auch jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin mit dem Notar vereinbaren.
Soweit dazu Verständnisfragen bestehen, kann der Notar jederzeit angesprochen werden. Auch im Rahmen der Beurkundung werden die Verträge ergänzend für die Beteiligten erläutert. Hier soll und darf nicht die Katze im Sack gekauft werden. Eine der Hauptaufgaben des Notars ist es, den Vertrag und das gesamte Verfahren für die Beteiligten richtig aber auch verständlich „zu übersetzen“.
Bei einem Verkauf, bei dem ein Unternehmer und ein Verbraucher beteiligt sind, sind zwischen der Übermittlung der Entwürfe und der Beurkundung zwingend eine Frist von 2 Wochen einzuhalten. Bei Abschluss sonstiger Kaufverträge ist diese Vorgabe nicht zwingend. Jedoch hat auch hier der Notar darauf zu achten, dass die Parteien keine vorschnellen Verträge abschließen. Bitte planen Sie daher ausreichend Zeit für die Vorbereitung mit ein.
Neben dem Verkauf einer Immobilie kommen auch weitere Übertragungsformen (weitere Immobilienübertragungsformen), insbesondere die Schenkung in Betracht. Diese Verträge werden auch Übertragungsvertrag oder Übergabevertrag genannt.
Der Notar berät Sie auch hier über alle Facetten des Vertrags und erläutert mit Ihnen ergänzend auch die möglichen sozial- und erbrechtlichen Folgen. Auch der Familienfrieden ist dabei ein Ziel der notariellen Tätigkeit, bei der alle Interessen mit in den Vertrag einfließen können. Dabei können sich die Übertraggeber im Rahmen eines Vertrages auch ein Wohnungsrecht oder Nießbrauchsrecht vorbehalten. Auch hier berät Sie der Notar über Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken, damit es in der Generationenfolge zu ausgewogenen Ergebnissen kommt und die Interessen aller berücksichtigt werden. Auch das Thema Sozialhilferegress wird in diesem Rahmen angesprochen und erläutert. Auch für die Übertragungsverträge haben wir eine spezielle Checkliste erstellt, die es uns ermöglicht, Ihnen schnell einen ersten Entwurf zuzuschicken. Wie bei allen Vorgängen: Gern kann Ihr Anliegen auch im persönlichen Gespräch vorbesprochen werden.
Auch der Abschluss eines Bauträgervertrags bedarf der notariellen Beurkundung. Der Bauträgervertrag hat die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand. Dabei wird der Unternehmer bereits verpflichtet, dem Besteller das Eigentum oder Erbbaurecht am Baugrundstück zu verschaffen. Es stellt sich also als Mischform zwischen Kauf- und Werkvertrag dar. Die kaufvertraglichen Elemente machen die notarielle Beurkundung erforderlich und der Notar wird Sie hierzu gerne umfassend beraten.
Der Notar ist darüber hinaus Ansprechpartner für die Bestellung von Grundschulden und sonstigen grundbuchrechtlichen Eintragungen wie die Einräumung von persönlichen Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechten und dinglichen Wohnrechten. Auch wenn Wege- oder Leitungsrechte ins Grundbuch einzutragen sind, erfolgt jedenfalls der Antrag zum Grundbuchamt über den Notar. Ein Grundstück kann unter Umständen auch geteilt werden. Auch dazu bedarf es einer Grundbuchänderung, die der Notar für Sie durchführt.
Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass in dem Fall, dass Sie nicht mehr selbst für sich (rechtsgeschäftlich) handeln können, eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten übernimmt. Sie bevollmächtigen einen anderen Menschen dazu, Sie zu vertreten, wobei Sie den Umfang der Vollmacht selbstverständlich selbst bestimmen können. Der Notar berät Sie diesbezüglich und macht konkrete Vorschläge, welcher Vollmachtinhalt für Ihre persönliche Situation erforderlich sein dürfte.
Durch die Abfassung einer Patientenverfügung ermöglichen Sie es zu bestimmenden Personen, in einem Sie betreffenden medizinischen Notfall Entscheidungen für Sie zu treffen. Dazu können Sie im Rahmen der Verfügung auch klare Vorgaben machen, wie zum Beispiel, ob Sie eine Wiederbelebung oder künstliche Ernährung wünschen oder nicht. Auch die Option einer Organspende kann damit geregelt werden. Eine Patientenverfügung macht es Ihnen möglich, auf die Situationen frühzeitig Einfluss zu nehmen, die Sie im Akutfall sonst nicht mehr beeinflussen können. Auch dazu berät Sie der Notar.

Wir legen Wert darauf, dass unsere Mandanten in unserem Haus vielfältig, aber jeweils fachlich kompetent und spezialisiert beraten werden. Daher suchen wir konkret für den zivilrechtlichen Bereich (insbesondere Arbeitsrecht und Verkehrsrecht) anwaltliche Verstärkung für unser Team mit konkreter Soziierungsaussicht.
Als Volljurist - auch Berufsanfänger - (m/w/d) mit zwei mindestens befriedigenden Staatsexamina finden Sie bei uns den Job fürs Leben, wenn Sie Freude an der Vielfalt der anwaltlichen Tätigkeit haben, wirtschaftlich denken und sich persönlich und fachlich für das Wohl unserer Mandanten einsetzen wollen.
Wir bieten Ihnen ein kollegiales Team, engagierte Mitarbeiter und ein modernes Arbeitsumfeld in historischer Atmosphäre. Bei uns sitzen Sie auch als Anfänger nicht „im Keller". Von Anfang an erfahren Sie eine qualifizierte Einarbeitung und führen eigene Mandate. Ziel ist die Aufnahme in die Partnerschaft.
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie gerne an (02941/97980). Sie wollen uns kennenlernen? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - gerne an boeckeler@niestegge.de.

Sie sind ausgebildeter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (m/w/d) und lassen sich von eigenverantwortlichem Arbeiten, einem aktiven Team und moderner Büroausstattung in einer historischen Umgebung nicht abschrecken? Sie arbeiten gerne organisiert und spezialisiert, mögen den direkten Umgang mit Beteiligten und Behörden und haben Freude daran, die besten Lösungen für unsere Kunden mitzuentwickeln?
Wir bieten neben einem interessanten und anspruchsvollen Job in angenehmer Teamatmosphäre, 13 volle Gehälter, ein Gleitzeitmodell, 30 Tage Urlaub die Möglichkeit eines Businessbike-Leasings, teilweise Home-Office-Möglichkeit und vieles mehr.
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie gerne an (02941/979841). Sie wollen uns kennenlernen? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - gerne an dietrich@niestegge.de.








